Fritz Beck

(1889-1934)

Laut Satzung sind Zweck und Aufgabe des Vereins:

  • unmittelbare und selbstlose Mildtätigkeit im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung, und zwar mittels Jugendhilfe. Dies geschieht insbesondere durch die Förderung der Schülerinnen und Schüler der Mittelschule Landsberg,
  • im Besonderen in enger Zusammenarbeit mit den örtlichen und überörtlichen Trägern, die finanziellen und personellen Voraussetzungen der bestehenden Schuleinrichtungen zu verbessern und ergänzende Einrichtungen zu schaffen, sowie
  • die Interessen der Schülerinnen und Schüler sowie aller an deren Förderung interessierter und beteiligter Personen gegenüber Gesetzgeber und Behörden zu vertreten und für den Erlass der entsprechenden gesetzlichen Voraussetzungen einzutreten.

Wir versuchen, unserem Auftrag dadurch gerecht zu werden, in Abstimmung mit der Schule und dem Elternbeirat sinnvolle, förderungswürdige und – fähige Projekte zu identifizieren. Für die Umsetzung sind wir auch auf Unterstützung von außen angewiesen. Somit ist eine wichtige Aufgabe des Vereins auch die Öffentlichkeitsarbeit – vom Weihnachtsbasar an der Schule bis hin zur Entscheidungsträgern des öffentlichen Lebens.

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